NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-165-2022

Wo darf Munition erlaubnisfrei erworben werden?

Kurze Antwort

Munition darf erlaubnisfrei auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch erworben werden.

  • A)Beim Schützenfest.
  • B)Auf dem Schießstand (Jahresbedarf).
  • C)Auf dem Schießstand (sofortiger Verbrauch).
Erklärung

Die Erlaubnisfreiheit gilt ausschließlich für Munition, die unmittelbar auf dieser Schießstätte verbraucht wird. Ein Erwerb für den Jahresbedarf oder zur Mitnahme ist nicht erlaubt.

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