Kurze Antwort
Munition darf erlaubnisfrei auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch erworben werden.
Die Erlaubnisfreiheit gilt ausschließlich für Munition, die unmittelbar auf dieser Schießstätte verbraucht wird. Ein Erwerb für den Jahresbedarf oder zur Mitnahme ist nicht erlaubt.
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