Kurze Antwort
Richtig sind: <p>In Ihrem eingezäunten Garten, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse den Garten nicht verlassen können.</p> und Im eigenen Keller, wenn hierbei niemand gefährdet werden kann.
Richtig sind Garten und eigener Keller, weil F‑waffen (max. 7,5 J) außerhalb von Schießstätten auf befriedetem Besitztum genutzt werden dürfen, sofern niemand gefährdet oder belästigt wird und die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Ein Steinbruch ist kein eigenes befriedetes Besitztum; „nur Schießstand“ ist zu eng gefasst.
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