Kurze Antwort
Kleinkalibermunition darf ohne Munitionserwerbsberechtigung nur zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand erworben werden.
Auf Schießstätten ist der Erwerb für den unmittelbaren Verbrauch zulässig. Mitnahme oder Kauf beim Händler erfordert hingegen eine Munitionserwerbsberechtigung.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.