NiedersachsenRechtNDS-RE-449-2022

Wo müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden, damit sie nicht abhanden kommen?

Kurze Antwort

Richtig ist: In einem Sicherheitsbehältnis mit entsprechendem Widerstandsgrad.

  • A)Im Kleiderschrank.
  • B)In einer verschlossenen und alarmgesicherten Familienwohnung.
  • C)In einem Sicherheitsbehältnis mit entsprechendem Widerstandsgrad.

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