Kurze Antwort
Richtig ist: Dass ich mich angemessen verteidige.
Richtig ist: Dass ich mich angemessen verteidige. In der Notwehr gilt das Gebot des mildesten Mittels: Die Verteidigung muss geeignet und erforderlich sein, um den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff zu beenden – aber nicht härter als nötig. Eigentumsschutz oder „mit allen Mitteln“ sind kein Freibrief.
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