Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.</p>.
Richtig ist Option 3: Der Kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen von SRS-Waffen mit „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit (außer bei öffentlichen Veranstaltungen). Erwerb und Besitz dieser SRS-Waffen sind ab 18 Jahren erlaubnisfrei und brauchen keinen Kleinen Waffenschein. Jäger dürfen SRS zudem mit gültigem Jagdschein im Rahmen der Jagdausübung ohne Kleinen Waffenschein führen.
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