NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-75-2022

Wozu berechtigt mich der Europäische Feuerwaffenpass?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten. Ich benötige aber vor Grenzübertritt eine Erlaubnis des betreffenden Reiselandes (z. B. durch Eintrag in meinen EFP).</p>.

  • A)<p>Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten; ich muss die Waffe aber am Zielort der dortigen Erlaubnisbehörde anmelden.</p>
  • B)<p>Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten. Ich benötige aber vor Grenzübertritt eine Erlaubnis des betreffenden Reiselandes (z. B. durch Eintrag in meinen EFP).</p>
  • C)<p>Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten, muss ich aber die Reise mindestens 14 Tage vorher meiner zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich anzeigen.</p>
Erklärung

Richtig ist Option 2: Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein standardisiertes Besitzdokument, das die Mitnahme deiner eingetragenen Büchsen/Flinten auf Reisen in EU-Staaten ermöglicht. Er ersetzt aber nicht die Zustimmung des Ziellandes – diese musst du vor Grenzübertritt einholen (z. B. Eintrag/Bestätigung im EFP).

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