NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-90-2022

Zu welchen Jahreszeiten dürfen Rohr- und Schilfbestände in Flüssen oder Altwässern nicht gemäht werden?

Kurze Antwort

Rohr- und Schilfbestände dürfen vom 1. März bis 30. September nicht gemäht werden.

  • A)In der Zeit vom 1. März bis 30. September
  • B)In der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar
  • C)In der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober
Erklärung

In dieser Brut- und Setzzeit brauchen Röhrichtbewohner wie Enten und Singvögel ungestörte Deckung. Schnittmaßnahmen sind daher in diesem Zeitraum zum Schutz der Tierwelt untersagt.

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