Kurze Antwort
Rohr- und Schilfbestände dürfen vom 1. März bis 30. September nicht gemäht werden.
In dieser Brut- und Setzzeit brauchen Röhrichtbewohner wie Enten und Singvögel ungestörte Deckung. Schnittmaßnahmen sind daher in diesem Zeitraum zum Schutz der Tierwelt untersagt.
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