NiedersachsenRechtNDS-RE-431-2022

Zum Führen welcher Waffen benötigt man keinen Waffenschein?

Kurze Antwort

Zum Führen werden kein Waffenschein für Reizstoff-Sprühdosen mit dem Zeichen „BKA / lr2“ benötigt.

  • A)Waffen mit dem Zeichen „PTB im Kreis“
  • B)Reizstoff-Sprühdosen mit dem Zeichen „BKA / lr2“
  • C)Waffen mit dem Zeichen „F im Fünfeck“
Erklärung

„BKA/lr2“-Sprays sind als Reizstoffsprühgeräte zugelassen und waffenrechtlich führerlaubnisfrei. SRS-Waffen mit „PTB im Kreis“ erfordern den Kleinen Waffenschein, und „F im Fünfeck“-Druckluftwaffen dürfen ohne Waffenschein nicht geführt werden.

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