Kurze Antwort
Zum Führen werden kein Waffenschein für Reizstoff-Sprühdosen mit dem Zeichen „BKA / lr2“ benötigt.
„BKA/lr2“-Sprays sind als Reizstoffsprühgeräte zugelassen und waffenrechtlich führerlaubnisfrei. SRS-Waffen mit „PTB im Kreis“ erfordern den Kleinen Waffenschein, und „F im Fünfeck“-Druckluftwaffen dürfen ohne Waffenschein nicht geführt werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.