Kurze Antwort
Zur Munition im Sinne des Waffengesetzes zählen Wadcutter-Patronen, nicht jedoch Stahlkugeln für Schleudern oder 4,5-mm-Rundkugeln ohne Patronenhülse.
Munition sind zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte Patronenmunition oder Kartuschenmunition. Wadcutter sind Scheibenpatronen und damit Munition; lose Stahlkugeln oder Diabolos/Rundkugeln ohne Hülse gelten nicht als Munition im Sinne des WaffG.
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