NiedersachsenRechtNDS-RE-349-2022

Zur Munition im Sinne des Waffengesetzes zählen:

Kurze Antwort

Zur Munition im Sinne des Waffengesetzes zählen Wadcutter-Patronen, nicht jedoch Stahlkugeln für Schleudern oder 4,5-mm-Rundkugeln ohne Patronenhülse.

  • A)Stahlkugeln für Präzisionsschleudern.
  • B)Wadcutter-Patronen.
  • C).177 (4,5 mm) Rundkugeln.
Erklärung

Munition sind zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte Patronenmunition oder Kartuschenmunition. Wadcutter sind Scheibenpatronen und damit Munition; lose Stahlkugeln oder Diabolos/Rundkugeln ohne Hülse gelten nicht als Munition im Sinne des WaffG.

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