Kurze Antwort
Richtig ist: Notwehr bzw. Nothilfe.
Richtig ist Notwehr bzw. Nothilfe: Es liegt ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf einen Dritten vor, daher dürfen Sie den Angriff mit dem mildesten geeigneten Mittel abwehren. Notwehrexzess und Putativnotwehr scheiden aus (keine Überschreitung, kein Irrtum), „Nötigung“ passt nicht und der Fall ist gesetzlich geregelt (§ 32 StGB).
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