NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-125-2022

Zwei Personen schlagen auf einen Unterlegenen ein um ihn auszurauben. Sie greifen zugunsten des Angegriffenen ein. Welchen Rechtfertigungsgrund haben Sie?

Kurze Antwort

Richtig ist: Notwehr bzw. Nothilfe.

  • A)Notwehrexzess
  • B)Nötigung
  • C)Notwehr bzw. Nothilfe
  • D)Putativnotwehr
  • E)gesetzlich nicht geregelt
Erklärung

Richtig ist Notwehr bzw. Nothilfe: Es liegt ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf einen Dritten vor, daher dürfen Sie den Angriff mit dem mildesten geeigneten Mittel abwehren. Notwehrexzess und Putativnotwehr scheiden aus (keine Überschreitung, kein Irrtum), „Nötigung“ passt nicht und der Fall ist gesetzlich geregelt (§ 32 StGB).

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