Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-448-2026

An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Befriedete Bezirke dürfen nicht bejagt werden.

  • A)Befriedete Bezirke dürfen nicht bejagt werden.
  • B)Nahe einer Reviergrenze.
  • C)<p>Prinzipiell nicht in Naturschutzgebieten.</p>

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