Kurze Antwort
Die Jagd ist in den Setz- und Brutzeiten landesrechtlich nur auf Jungkaninchen zulässig.
Jungkaninchen dürfen aufgrund einer landesrechtlichen Ausnahme bejagt werden. Für zur Aufzucht notwendige Elterntiere gilt weiterhin der Muttertierschutz.
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