Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-123-2026

Aus welchem Grunde soll Wild in Naturschutzgebieten nicht ausgesetzt werden?

Kurze Antwort

Wild soll in Naturschutzgebieten nicht ausgesetzt werden, weil ausgesetzte Tiere das empfindliche Ökosystem beeinträchtigen können.

  • A)Weil durch ausgesetztes Wild stets Wildschäden entstehen.
  • B)Weil das unabdingbar zum Einbringen von Krankeiten in das Gebiet führt.
  • C)Weil das Ökosystem durch ausgesetzte Tiere beeinträchtigt werden kann.
Erklärung

Naturschutzgebiete dienen dem Erhalt sensibler Lebensgemeinschaften. Fremde oder zusätzliche Individuen können das ökologische Gleichgewicht stören, etwa durch Konkurrenz, Prädation oder Krankheitsübertragung, und damit Schutzziele gefährden.

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