Kurze Antwort
Die untere Jagdbehörde kann die Jagd zu wissenschaftlichen sowie Lehr- und Forschungszwecken oder zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden zulassen.
Eine ganzjährig geschonte Wildart darf grundsätzlich nicht bejagt werden. Aus den genannten Gründen kann die zuständige Behörde jedoch eine Ausnahme zulassen.
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