Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SGD-126-2026

Aus welchen Gründen kann die untere Jagdbehörde die Jagd auf Wild mit ganzjähriger Schonzeit zulassen?

Kurze Antwort

Richtig sind: zu wissenschaftlichen oder Lern- und Forschungszwecken und zur Vermeidung von übermäßigem Wildschaden.

  • A)zu wissenschaftlichen oder Lern- und Forschungszwecken
  • B)zur Vermeidung von übermäßigem Wildschaden
  • C)zur Reduzierung überalterter Rudel

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