Kurze Antwort
Ist das Kitz jenseits der Grenze in Sichtweite, erlege und versorge ich es unverzüglich; tut es sich nicht in Sichtweite nieder, kennzeichne ich Anschuss und Überwechselstelle und verständige den Jagdnachbarn.
Tierschutz geht vor: krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild in Sichtweite ist sofort zu erlösen und zu versorgen. Ohne Sichtweite endet die Nachsuche an der Grenze; Anschuss/Wechsel markieren und den Nachbarn informieren. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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