Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-414-2026

Bei der Nachsuche eines Kitzes kommen Sie mit Ihrem Hund an die Reviergrenze. Wie verhalten Sie sich?

Kurze Antwort

Ist das Kitz jenseits der Grenze in Sichtweite, erlege und versorge ich es unverzüglich; tut es sich nicht in Sichtweite nieder, kennzeichne ich Anschuss und Überwechselstelle und verständige den Jagdnachbarn.

  • A)ist das Kitz in Sichtweite, so erlege und versorge ich es.
  • B)ich überbringe das Kitz dem Nachbarn.
  • C)ich mache den Anschuss und die Stelle des Überwechselns kenntlich, sofern sich das Kitz nicht nieder tut
Erklärung

Tierschutz geht vor: krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild in Sichtweite ist sofort zu erlösen und zu versorgen. Ohne Sichtweite endet die Nachsuche an der Grenze; Anschuss/Wechsel markieren und den Nachbarn informieren. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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