Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-498-2026

Bei welcher Behörde ist ein Beizvogel anzumelden?

Kurze Antwort

Ein Beizvogel ist bei der Unteren Jagdbehörde anzumelden.

  • A)Bei der Oberen Landschaftsbehörde.
  • B)Bei der Obersten Jagdbehörde (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 a BWildSchV).
  • C)Bei der Unteren Jagdbehörde (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 a BWildSchV).
Erklärung

Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4a der Bundeswildschutzverordnung erfolgt die Anmeldung bei der Unteren Jagdbehörde. Diese ist vor Ort zuständig für jagdliche Verwaltungsverfahren, wozu auch die Falknerei zählt.

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