Kurze Antwort
Ein Beizvogel ist bei der Unteren Jagdbehörde anzumelden.
Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4a der Bundeswildschutzverordnung erfolgt die Anmeldung bei der Unteren Jagdbehörde. Diese ist vor Ort zuständig für jagdliche Verwaltungsverfahren, wozu auch die Falknerei zählt.
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