Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-420-2026

Bei welcher Behörde sind der Abschluß sowie jede Änderung eines Jagdpachtvertrages anzuzeigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Untere Jagdbehörde.

  • A)Oberste Jagdbehörde
  • B)Gemeindeverwaltung
  • C)Untere Jagdbehörde

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