Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SGB-126-2026

Bei welcher Jagdart ist ein Schießnachweis erforderlich?

Kurze Antwort

Ein Schießnachweis ist für die Teilnahme an Bewegungsjagden erforderlich.

  • A)bei allen Jagdarten
  • B)nur bei Ansitzjagden
  • C)für die Teilnahme an Bewegungsjagden
Erklärung

Aus Gründen der Waidgerechtigkeit und Sicherheit verlangen viele Jagdleiter für Drück- und Treibjagden einen aktuellen Schießnachweis. So wird sichergestellt, dass Schützen ihre Büchse führig beherrschen und Fehlschüsse sowie Nachsuchen minimiert werden.

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