Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-443-2026

Darf der Eigentümer eines Grundstückes zur Wildschadenverhütung Schutzmaßnahmen treffen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Das Verscheuchen des Wildes ist zulässig. und Das Einzäunen seines Grundstückes ist zulässig.

  • A)Das Verscheuchen des Wildes ist zulässig.
  • B)Das Einzäunen seines Grundstückes ist zulässig.
  • C)<p>Nicht, wenn er nicht Jagdausübungsberechtigter ist.</p>

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