Kurze Antwort
Nein, der Inhaber eines Jahresjagdscheins darf seine Schonzeitbüchse im Kaliber .22 lfB nicht innerhalb seines ummauerten Wohngrundstücks anschießen.
Das Anschießen ist außerhalb behördlich zugelassener Schießstände nur im Rahmen der befugten Jagdausübung im Jagdrevier zulässig. Die Mauer ändert daran nichts.
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