Nordrhein-WestfalenSG C: WaffenNRW-SGC-126-2026

Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheines seine Schonzeitbüchse Kal. .22 lfB innerhalb seines Wohngrundstückes, das mit einer 2 m hohen Mauer umgeben ist, anschießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, das Anschießen einer Schusswaffe darf außerhalb behördlich zugelassener Schießstände nur im Rahmen der befugten Jagdausübung im Jagdrevier erfolgen.

  • A)Ja, durch die 2 m hohe Mauer ist eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen.
  • B)Nein, das Anschießen einer Schusswaffe darf außerhalb behördlich zugelassener Schießstände nur im Rahmen der befugten Jagdausübung im Jagdrevier erfolgen.
  • C)Ja, als Inhaber eines Jahresjagdscheines darf er auf seinem eigenen, befriedeten Besitztum jederzeit eine ihm gehörende Jagdwaffe einschießen.

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