Nordrhein-WestfalenSG C: WaffenNRW-SGC-126-2026

Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheines seine Schonzeitbüchse Kal. .22 lfB innerhalb seines Wohngrundstückes, das mit einer 2 m hohen Mauer umgeben ist, anschießen?

Kurze Antwort

Nein, der Inhaber eines Jahresjagdscheins darf seine Schonzeitbüchse im Kaliber .22 lfB nicht innerhalb seines ummauerten Wohngrundstücks anschießen.

  • A)Ja, durch die 2 m hohe Mauer ist eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen.
  • B)Nein, das Anschießen einer Schusswaffe darf außerhalb behördlich zugelassener Schießstände nur im Rahmen der befugten Jagdausübung im Jagdrevier erfolgen.
  • C)Ja, als Inhaber eines Jahresjagdscheines darf er auf seinem eigenen, befriedeten Besitztum jederzeit eine ihm gehörende Jagdwaffe einschießen.
Erklärung

Das Anschießen ist außerhalb behördlich zugelassener Schießstände nur im Rahmen der befugten Jagdausübung im Jagdrevier zulässig. Die Mauer ändert daran nichts.

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