Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-429-2026

Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Ja, nur nicht als Schütze.</p>.

  • A)Ja, ohne Einschränkung.
  • B)Nein, niemals.
  • C)Ja, nur nicht als Schütze.

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