Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-466-2026

Darf der Jagdgast einen wildernden Hund schießen?

Kurze Antwort

Ein Jagdgast darf einen wildernden Hund nur schießen, wenn der Jagdausübungsberechtigte dies genehmigt.

  • A)Nein, nie.
  • B)Nur wenn es die Untere Jagdbehörde erlaubt.
  • C)Ja, wenn der Jagdausübungsberechtigte es genehmigt.
Erklärung

Der Jagdgast ist grundsätzlich nicht jagdschutzberechtigt. Eine entsprechende schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten ist erforderlich; die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten