Kurze Antwort
Ein Jagdgast darf einen wildernden Hund nur schießen, wenn der Jagdausübungsberechtigte dies genehmigt.
Der Jagdgast ist grundsätzlich nicht jagdschutzberechtigt. Eine entsprechende schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten ist erforderlich; die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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