Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-499-2026

Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Nein.</p>.

  • A)Jagdscheininhaber dürfen Waffen grundsätzlich unter eigener Verantwortung am Körper überall hin mitnehmen.
  • B)Nein.
  • C)Ja, falls er unmittelbar von der Jagd dorthin geht, und keine Möglichkeit hatte sie vorher sicher zu verstauen.

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