Nordrhein-WestfalenSG C: WaffenNRW-SG-314-2026

Darf ein Revierinhaber vor Aufgang der Bockjagd in seinem Jagdrevier seine Repetierbüchse anschießen?

Kurze Antwort

Ja, der Revierinhaber darf seine Repetierbüchse im Revier anschießen, auch vor Aufgang der Bockjagd.

  • A)nein
  • B)ja
  • C)Ja, falls eine Erlaubnis der Polizeibehörde vorliegt.
Erklärung

Ein- und Anschießen zur befugten Jagdausübung ist waffenrechtlich ohne besondere Erlaubnis zulässig. Entscheidend ist, dass dies im Revier sicher und weidgerecht erfolgt. Reguläre Schon- oder Jagdzeiten betreffen das Schießen auf Wild, nicht das Anschießen.

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