Kurze Antwort
Ja, der Revierinhaber darf seine Repetierbüchse im Revier anschießen, auch vor Aufgang der Bockjagd.
Ein- und Anschießen zur befugten Jagdausübung ist waffenrechtlich ohne besondere Erlaubnis zulässig. Entscheidend ist, dass dies im Revier sicher und weidgerecht erfolgt. Reguläre Schon- oder Jagdzeiten betreffen das Schießen auf Wild, nicht das Anschießen.
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