Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-447-2026

Darf man mit Bracken auf einer Fläche von weniger als 1000 ha die Stöberjagd ausüben?

Kurze Antwort

Ja, die Stöberjagd mit Bracken ist auch auf Flächen unter 1.000 ha zulässig.

  • A)Nein
  • B)Ja
  • C)Ja, aber nur auf bestimmte Wildarten
Erklärung

Die Flächenbegrenzung von mindestens 1.000 ha gilt nur für die klassische Brackenjagd (Brackieren), nicht für die Stöberjagd mit Bracken. Daher ist Stöbern mit Bracken auch auf kleineren Revieren erlaubt.

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