Nordrhein-WestfalenSG C: WaffenNRW-SG-259-2026

Darf mit einer Flinte Schalenwild erlegt werden

Kurze Antwort

Ja, Schalenwild darf mit einer Flinte erlegt werden, wenn Flintenlaufgeschosse verwendet werden.

  • A)Nein, grundsätzlich nicht.
  • B)Ja, bei Verwendung von Schrotstärken über 4 mm.
  • C)Ja, bei Verwendung von Flintenlaufgeschossen.
Erklärung

Schrot und Posten dürfen nicht auf Schalenwild verschossen werden. Flintenlaufgeschosse sind massive Geschosse und für die Erlegung von Schalenwild zugelassen.

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