Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-440-2026

Der Inhaber eines Jugendjagdscheines übt die Jagd ohne Begleitperson aus. Welcher Tatbestand liegt vor?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.

  • A)Der Tatbestand der Wilderei.
  • B)Der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
  • C)Der Tatbestand einer Straftat nach § 38 BJG.

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