Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-102-2026

Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuß. Was ist dabei zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Die Frischlinge müssen 8 Monate oder älter (also selbständig) sein.</p>.

  • A)Geltbachen müssen geschont werden.
  • B)Der Anteil an Leitbachen der Gesamtstrecke soll 5% betragen.
  • C)<p>Die Frischlinge müssen 8 Monate oder älter (also selbständig) sein.</p>
Erklärung

Richtig ist: Die Frischlinge müssen 8 Monate oder älter sein. Begründung: Führende Bachen sind ganzjährig zu schonen, weil Frischlinge bis etwa 4 Monate gesäugt werden und erst ab ca. 8 Monaten ohne Nachteile selbständig sind. Daher darf eine Bache nur erlegt werden, wenn sicher ist, dass keine abhängigen Frischlinge mehr geführt werden.

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