Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-409-2026

Die Schäden welcher Wildtierarten sind ersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Ersatzpflichtig sind Schäden, die durch Schalenwild und Fasane verursacht werden.

  • A)Schalenwild
  • B)Wildtruthahn
  • C)Fasan
Erklärung

Nach § 29 Bundesjagdgesetz sind grundsätzlich Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane ersatzpflichtig. Schäden durch Wildtruthühner gehören grundsätzlich nicht dazu.

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