Kurze Antwort
Ersatzpflichtig sind Schäden, die durch Schalenwild und Fasane verursacht werden.
Nach § 29 Bundesjagdgesetz sind grundsätzlich Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane ersatzpflichtig. Schäden durch Wildtruthühner gehören grundsätzlich nicht dazu.
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