Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-424-2026

Dürfen Sie mit einer Faustfeuerwaffe einen Fuchs töten, der sich in einer Kastenfalle gefangen hat?

Kurze Antwort

Ja, Sie dürfen den in einer Kastenfalle gefangenen Fuchs mit einer Faustfeuerwaffe töten.

  • A)Ja, wenn aus Tierschutzgründen erforderlich.
  • B)Ja.
  • C)Nein.
Erklärung

Der Fangschuss mit einer Kurzwaffe ist bei gefangenem Raubwild zulässig. Die verwendete Kurzwaffe muss dafür geeignet sein und mindestens 200 Joule Mündungsenergie aufweisen.

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