Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-402-2026

Dürfen Waldfrüchte in geringen Mengen gesammelt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>ja, aber nur für den eigenen Gebrauch</p>.

  • A)ja, es muss aber eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde beantragt werden
  • B)ja, aber nur für den eigenen Gebrauch
  • C)nein, das ist generell verboten in NRW

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