Kurze Antwort
Nicht jagdbare, wildlebende Tierarten werden durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung geschützt.
Das BNatSchG regelt den allgemeinen sowie besonderen/strengen Schutz und die Verbote (z. B. Fangen, Töten, Stören). Die BArtSchV konkretisiert die besonders und streng geschützten Arten und ergänzt Verkehrs-, Besitz- und Vermarktungsverbote.
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