Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-401-2026

Durch welche Vorschriften werden die nicht jagdbaren wildlebenden Tierarten geschützt?

Kurze Antwort

Nicht jagdbare, wildlebende Tierarten werden durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung geschützt.

  • A)sie werden durch die Vorschriften des Forstschutzgesetzes NRW geschützt
  • B)sie werden durch die Vorschriften der Bundesartenschutzverordnung geschützt
  • C)sie werden durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt
Erklärung

Das BNatSchG regelt den allgemeinen sowie besonderen/strengen Schutz und die Verbote (z. B. Fangen, Töten, Stören). Die BArtSchV konkretisiert die besonders und streng geschützten Arten und ergänzt Verkehrs-, Besitz- und Vermarktungsverbote.

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