Kurze Antwort
In Naturschutzgebieten dürfen Wildfütterungen angelegt werden, sofern die Naturschutzverordnung oder der Landschaftsplan dies nicht verbietet.
Die Jagd und Wildfütterungen sind in Naturschutzgebieten nicht automatisch verboten. Maßgeblich sind die jeweiligen Schutzgebietsregelungen, die Einschränkungen oder Verbote enthalten können.
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