Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-90-2026

Dürfen in Naturschutzgebieten Wildfütterungen angelegt werden?

Kurze Antwort

In Naturschutzgebieten dürfen Wildfütterungen angelegt werden, sofern die Naturschutzverordnung oder der Landschaftsplan dies nicht verbietet.

  • A)Ja, sofern es kein Verbot durch die Naturschutzverordnung oder den Landschaftsplan gibt.
  • B)Ja, das ist immer erlaubt.
  • C)Nein, das ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Erklärung

Die Jagd und Wildfütterungen sind in Naturschutzgebieten nicht automatisch verboten. Maßgeblich sind die jeweiligen Schutzgebietsregelungen, die Einschränkungen oder Verbote enthalten können.

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