Kurze Antwort
Der Autofahrer begeht Jagdwilderei.
Durch die Mitnahme und Aneignung des im fremden Jagdrevier überfahrenen Rehs verletzt er das Jagd- beziehungsweise Jagdausübungsrecht des Revierinhabers. Jagdwilderei ist nach § 292 StGB eine Straftat.
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