Kurze Antwort
In Nordrhein-Westfalen muss ein Wildunfall mit Schalenwild unverzüglich der Polizei gemeldet werden.
Nach Landesjagdrecht NRW besteht die Anzeigepflicht für krankes oder verendetes Schalenwild; die Polizei informiert den Jagdausübungsberechtigten. Sie gilt nicht pauschal für sämtliches Haarwild.
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