Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-405-2026

Ein Fahrer, der in Nordrhein-Westfalen ein Stück Wild anfährt, ist verpflichtet, dies bei einer Polizeidienststelle zu melden. Dies gilt für

Kurze Antwort

In Nordrhein-Westfalen muss ein Wildunfall mit Schalenwild unverzüglich der Polizei gemeldet werden.

  • A)nur für Rot- und Schwarzwild
  • B)für alles Schalenwild
  • C)für alles Haarwild
Erklärung

Nach Landesjagdrecht NRW besteht die Anzeigepflicht für krankes oder verendetes Schalenwild; die Polizei informiert den Jagdausübungsberechtigten. Sie gilt nicht pauschal für sämtliches Haarwild.

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