Kurze Antwort
In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit 1000 ha sind höchstens 6 Jagdpächter zulässig.
Bis 300/400 ha sind zwei Pächter erlaubt (landesabhängig), danach je weitere volle 150 ha ein zusätzlicher Pächter. Bei 1000 ha ergibt das maximal sechs jagdausübungsberechtigte Pächter; mehr wären unzulässig. Regulations may vary by Bundesland.
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