Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-377-2026

Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk hat die Größe von 1000 ha. Wieviele Jagdpächter sind für den Jagdbezirk höchstens zulässig?

Kurze Antwort

In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit 1000 ha sind höchstens 6 Jagdpächter zulässig.

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  • B)6
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Erklärung

Bis 300/400 ha sind zwei Pächter erlaubt (landesabhängig), danach je weitere volle 150 ha ein zusätzlicher Pächter. Bei 1000 ha ergibt das maximal sechs jagdausübungsberechtigte Pächter; mehr wären unzulässig. Regulations may vary by Bundesland.

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