Kurze Antwort
Das Aussetzen von Fasanen erfordert grundsätzlich die schriftliche Genehmigung der unteren Jagdbehörde und das Einvernehmen der Forschungsstelle; aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Reviers aufgezogene Fasane sind genehmigungsfrei.
Aussetzen ist Ländersache; vielfach braucht es Behördengenehmigung und fachliches Einvernehmen zum Schutz des biologischen Gleichgewichts. Eine Ausnahme gilt für im Revier aus verlassenen Gelegen stammende, dort aufgezogene Fasane.
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