Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-395-2026

Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Fasane aussetzen

Kurze Antwort

Das Aussetzen von Fasanen erfordert grundsätzlich die schriftliche Genehmigung der unteren Jagdbehörde und das Einvernehmen der Forschungsstelle; aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Reviers aufgezogene Fasane sind genehmigungsfrei.

  • A)eine schriftliche Genehmigung der unteren Jagdbehörde ist erforderlich
  • B)Forschungsstelle muss Einvernehmen erteilen
  • C)Fasane aus verlassenen Gelegenen im jeweiligen Jagdrevier bedürfen keiner Genehmigung
Erklärung

Aussetzen ist Ländersache; vielfach braucht es Behördengenehmigung und fachliches Einvernehmen zum Schutz des biologischen Gleichgewichts. Eine Ausnahme gilt für im Revier aus verlassenen Gelegen stammende, dort aufgezogene Fasane.

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