Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-473-2026

Ein Pächter hat eine jagdlich nutzbare Fläche von 550 ha allein gepachtet. Wieviele Jagderlaubnisscheine muß er erteilen?

Kurze Antwort

Er muss je vollen 150 ha über 300 ha eine Jagderlaubnis erteilen, also 1 Jagderlaubnis.

  • A)Je 100 ha einen.
  • B)1
  • C)2
Erklärung

Ab 300 ha ist pro weitere volle 150 ha eine Jagderlaubnis zu vergeben. Bei 550 ha liegen 250 ha über 300 ha; das ergibt nur einen vollen 150‑ha‑Block, daher genau eine Erlaubnis.

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten