Kurze Antwort
Er muss je vollen 150 ha über 300 ha eine Jagderlaubnis erteilen, also 1 Jagderlaubnis.
Ab 300 ha ist pro weitere volle 150 ha eine Jagderlaubnis zu vergeben. Bei 550 ha liegen 250 ha über 300 ha; das ergibt nur einen vollen 150‑ha‑Block, daher genau eine Erlaubnis.
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