Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SGD-127-2026

Ein Spaziergänger lässt seinen Hund im Wald außerhalb der Wege frei laufen. Wie verhalten Sie sich als Jagdgast?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ich weise den Spaziergänger höflich auf die im Wald geltende Leinenpflicht außerhalb der Wege hin und informiere bei Bedarf den Jagdausübungsberechtigten.

  • A)Ich erlege den freilaufenden Hund, da er als wildernder Hund anzusprechen ist.
  • B)Ich weise den Spaziergänger höflich auf die im Wald geltende Leinenpflicht außerhalb der Wege hin und informiere bei Bedarf den Jagdausübungsberechtigten.
  • C)Ich verlange vom Spaziergänger die Vorlage des Personalausweises, um den Vorfall der unteren Jagdbehörde melden zu können.

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