Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-181-2026

Ein von Ihnen krank geschossener Hase verendet in Sichtweite im Nachbarrevier. Wie verhalten Sie sich?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Ich muss den Hasen an den an den Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers abgeben.</p> und Ich darf den geschossenen Hasen aufnehmen.

  • A)Beim Überschreiten der Grenze darf ich die geladene Schußwaffe nur abgeknickt transportieren.
  • B)<p>Ich muss den Hasen an den an den Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers abgeben.</p>
  • C)Ich darf den geschossenen Hasen aufnehmen.
Erklärung

Richtig ist: Du darfst den verendeten Hasen in Sichtweite hinter der Grenze aufnehmen und musst ihn dem Jagdausübungsberechtigten des betroffenen Nachbarreviers abliefern. Eine geladene Waffe darfst du beim Überschreiten der Grenze ohne Wildfolgevereinbarung nicht mitführen; Achtung: Hier geht es nur um das Aufnehmen/Fortschaffen von Nicht-Schalenwild.

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