Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Ich muss den Hasen an den an den Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers abgeben.</p> und Ich darf den geschossenen Hasen aufnehmen.
Richtig ist: Du darfst den verendeten Hasen in Sichtweite hinter der Grenze aufnehmen und musst ihn dem Jagdausübungsberechtigten des betroffenen Nachbarreviers abliefern. Eine geladene Waffe darfst du beim Überschreiten der Grenze ohne Wildfolgevereinbarung nicht mitführen; Achtung: Hier geht es nur um das Aufnehmen/Fortschaffen von Nicht-Schalenwild.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.