Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-489-2026

Ein Waldbesucher betritt ohne besondere Befugnis eine Forstkultur. Darf der Jagdschutzberechtigte die Person auffordern, sich auszuweisen?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Wenn der Waldbesucher nur gegen forstrechtliche Vorschriften verstößt, dann nicht. </p> und <p>Ja, wenn der Waldbesucher offensichtlich zur Jagd ausgerüstet ist.</p>.

  • A)<p>Wenn der Waldbesucher nur gegen forstrechtliche Vorschriften verstößt, dann nicht. </p>
  • B)<p>Ich darf als Jagdausübungsberechtigter in meinem Jagdbezirk den Ausweis von jedem verlangen.</p>
  • C)<p>Ja, wenn der Waldbesucher offensichtlich zur Jagd ausgerüstet ist.</p>

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten