Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-404-2026

Für welche Wildarten besteht ein Nachtjagdverbot?

Kurze Antwort

Für Rotwild und grundsätzlich für Federwild besteht ein Nachtjagdverbot.

  • A)Rotwild
  • B)Federwild
  • C)Schwarzwild
Erklärung

Die Nachtzeit reicht von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang. Schwarzwild darf auch während der Nachtzeit bejagt werden; für bestimmte Federwildarten gelten Ausnahmen.

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