Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-404-2026

Für welche Wildarten besteht ein Nachtjagdverbot?

Kurze Antwort

Richtig sind: Rotwild und Federwild.

  • A)Rotwild
  • B)Federwild
  • C)<p>Schwarzwild </p>

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