Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-478-2026

Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im mit entsprechendem Eintrag vorgelegt werden.

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Nein, aber beim Kauf muss eine Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Eintrag vorgelegt werden.</p>.

  • A)<p>Nein, aber beim Kauf muss eine Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Eintrag vorgelegt werden.</p>
  • B)<p>Ja.</p>
  • C)<p>Nein, aber deren Einsatz ist streng reglementiert.</p>

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