Kurze Antwort
Schalldämpfer sind keine verbotenen Gegenstände; ihr Erwerb ist erlaubnispflichtig und erfordert die Vorlage einer Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Eintrag.
Waffengehörschutz steht der Schusswaffe waffenrechtlich gleich und ist daher nicht verboten. Für den Erwerb benötigen Jäger eine Erlaubnis/Eintragung in der WBK; ohne diesen Eintrag erfolgt kein legaler Kauf.
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