Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-478-2026

Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im mit entsprechendem Eintrag vorgelegt werden.

Kurze Antwort

Schalldämpfer sind keine verbotenen Gegenstände; ihr Erwerb ist erlaubnispflichtig und erfordert die Vorlage einer Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Eintrag.

  • A)Nein, aber beim Kauf muss eine Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Eintrag vorgelegt werden.
  • B)Ja.
  • C)Nein, aber deren Einsatz ist streng reglementiert.
Erklärung

Waffengehörschutz steht der Schusswaffe waffenrechtlich gleich und ist daher nicht verboten. Für den Erwerb benötigen Jäger eine Erlaubnis/Eintragung in der WBK; ohne diesen Eintrag erfolgt kein legaler Kauf.

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