Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-478-2026

Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Schalldämpfer sind keine verbotenen Gegenstände; ihr Erwerb ist erlaubnispflichtig und erfordert die Vorlage einer Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Eintrag.

  • A)Nein, aber beim Kauf muss eine Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Eintrag vorgelegt werden.
  • B)Ja.
  • C)Nein, aber deren Einsatz ist streng reglementiert.
Erklärung

Richtig ist a): Nein, aber zum Erwerb braucht man eine Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Eintrag. Schalldämpfer sind keine verbotenen Gegenstände. Sie sind aber den Schusswaffen gleichgestellt und deshalb erlaubnispflichtig. Jäger dürfen sie mit dem Jagdschein erwerben und müssen sie dann binnen zwei Wochen in die WBK eintragen lassen.

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