Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-444-2026

Ihr Jagdgebrauchshund ist wirksam gegen Tollwut geimpft. Dürfen Sie ihn in einen tollwutgefährdeten Bezirk mitnehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja. Er darf auch frei laufen, wenn er zuverlässig gehorcht.

  • A)Ja. Er darf auch frei laufen, wenn er zuverlässig gehorcht.
  • B)Bei jagdlicher Verwendung ja.
  • C)Ja, an einer maximal 1m langen Leine.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten