Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-444-2026

Ihr Jagdgebrauchshund ist wirksam gegen Tollwut geimpft. Dürfen Sie ihn in einen tollwutgefährdeten Bezirk mitnehmen?

Kurze Antwort

Ja, der wirksam gegen Tollwut geimpfte Jagdgebrauchshund darf auch frei laufen, wenn er zuverlässig gehorcht.

  • A)Ja. Er darf auch frei laufen, wenn er zuverlässig gehorcht.
  • B)Bei jagdlicher Verwendung ja.
  • C)Ja, an einer maximal 1m langen Leine.
Erklärung

In einem tollwutgefährdeten Bezirk besteht grundsätzlich Leinenpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften. Auf öffentlichen Straßen darf der Hund jedoch frei laufen, sofern er von einer Person beaufsichtigt wird, der er zuverlässig gehorcht.

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