Kurze Antwort
Richtig ist: Ich gebe dem Gartenbesitzer den Fasan zurück.
Richtig ist: Ich gebe dem Gartenbesitzer den Fasan zurück. Hausgärten sind befriedete Bezirke; dort ruht die Jagd. Wild, das dort verendet aufgefunden wird, steht nicht dem Jagdausübungsberechtigten des umliegenden Reviers zu, sondern der Eigentümer darf es behalten. Daher ist der Fasan herauszugeben; weiteres Jagen im Garten ist unzulässig.
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