Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-143-2026

Ihr Jagdhund apportiert aus einem Hausgarten einen verendeten Fasan. Der Gartenbesitzer verlangt die Herausgabe. Wie verhalten Sie sich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ich gebe dem Gartenbesitzer den Fasan zurück.

  • A)Der Hund darf weiter nach Fasanen jagen.
  • B)Ich gebe dem Gartenbesitzer den Fasan zurück.
  • C)Ich belehre den Gartenbesitzer über das mir zustehende Aneignungsrecht.
Erklärung

Richtig ist: Ich gebe dem Gartenbesitzer den Fasan zurück. Hausgärten sind befriedete Bezirke; dort ruht die Jagd. Wild, das dort verendet aufgefunden wird, steht nicht dem Jagdausübungsberechtigten des umliegenden Reviers zu, sondern der Eigentümer darf es behalten. Daher ist der Fasan herauszugeben; weiteres Jagen im Garten ist unzulässig.

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