Kurze Antwort
Der Jagdpächter verliert seine Jagdpachtfähigkeit, sobald ihm der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist.
Ein Jagdpachtvertrag erlischt in diesem Fall. Eine bloße Absicht der Behörde oder ein begangener Verstoß ohne unanfechtbaren Entzug genügt nicht.
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