Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-399-2026

In welchem Fall verliert der Jagdpächter seine Jagdpachtfähigkeit?

Kurze Antwort

Der Jagdpächter verliert seine Jagdpachtfähigkeit, sobald ihm der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist.

  • A)sobald dem Pächter der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist
  • B)sobald die untere Jagdbehörde plant dem Pächter den Jagdschein zu entziehen
  • C)sobald der Pächter sich eines Verstoßes gegen jagdrechtliche Bestimmungen schuldig gemacht hat
Erklärung

Ein Jagdpachtvertrag erlischt in diesem Fall. Eine bloße Absicht der Behörde oder ein begangener Verstoß ohne unanfechtbaren Entzug genügt nicht.

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