Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-399-2026

In welchem Fall verliert der Jagdpächter seine Jagdpachtfähigkeit?

Kurze Antwort

Richtig ist: sobald dem Pächter der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist.

  • A)sobald dem Pächter der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist
  • B)sobald die untere Jagdbehörde plant dem Pächter den Jagdschein zu entziehen
  • C)sobald der Pächter sich eines Verstoßes gegen jagdrechtliche Bestimmungen schuldig gemacht hat

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