Kurze Antwort
Schalenwild darf im Umkreis von 300 Metern um Fütterungen nicht erlegt werden.
An Fütterungen besteht eine besondere Anziehung, daher gilt ein größerer Schutzradius. Der 300‑m‑Abstand verhindert unwaidmännisches Ausnutzen der Fütterungssituation und entspricht der jagdrechtlichen Vorgabe.
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