Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-418-2026

In welchem Umkreis von Fütterungen darf Schalenwild nicht erlegt werden?

Kurze Antwort

Schalenwild darf im Umkreis von 300 Metern um Fütterungen nicht erlegt werden.

  • A)Im Umkreis von 200 m
  • B)Im Umkreis von 300 m
  • C)Im Umkreis von 400 m
Erklärung

An Fütterungen besteht eine besondere Anziehung, daher gilt ein größerer Schutzradius. Der 300‑m‑Abstand verhindert unwaidmännisches Ausnutzen der Fütterungssituation und entspricht der jagdrechtlichen Vorgabe.

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